Ramona Goldhofer
Tel. 0831 / 591 10-75
schulbegleitung@lebenshilfe-kempten.de
Ob in Kindergärten, schulvorbereitenden Einrichtungen, in Regelschulen oder Förderschulen, manche Kinder brauchen in diesen Bereichen besondere Unterstützung. Um auch diesen Kindern die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, stellen wir individuelle Begleitpersonen zur Verfügung, die das Kind während des Schultages unterstützen. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf des Kindes und kann zum Beispiel lebenspraktische Verrichtungen, Pflege, den motorischen oder den sozial-emotionalen Bereich im Kontakt mit der Lehrkraft oder den Mitschülerinnen und Mitschülern umfassen. In enger Zusammenarbeit mit der Lehrkraft kann die Schulbegleitung auch unterstützende Aufgaben im Unterricht übernehmen.
Die Schul- oder Individualbegleitung muss für Kinder mit einer vorrangig geistigen Behinderung von den Eltern beim Bezirk Schwaben beantragt werden. Der Unterstützungsbedarf des Kindes ist entscheidend für die Qualifikation der Begleitung (Fachkraft, qualifizierte Hilfskraft oder Begleitung ohne pädagogische Ausbildung). Der zeitliche Umfang der Begleitung wird von der Schule vorgegeben und vom Bezirk für ein Schuljahr genehmigt.
Wir unterstützen Sie bereits bei der Antragstellung und allen weiteren Verfahrensfragen für eine Schul- oder Individualbegleitung.
Unser Beratungsangebot umfasst:
Gemeinsam mit Schule und Eltern suchen wir eine geeignete Begleitung und stellen diese in einem geregelten Arbeitsverhältnis als Träger ein. Wir betreuen die Maßnahme während der gesamten Laufzeit und stehen Schulen und Eltern beratend zur Seite.