Hanna Kress
Sozialarbeiterin M.A.
Tel. 0831 / 591 10-60
offene.hilfen@lebenshilfe-kempten.de
Eltern und auch Geschwister von Kindern mit Behinderungen stehen Tag für Tag vor besonderen Herausforderungen, die nicht selten an das Ende ihrer Kräfte führen. Persönliche Wünsche, die Pflege von Freundschaften und Hobbies müssen häufig zurückstehen. Berufliche Notwendigkeiten oder auch eigene Krankheitsphasen erhöhen den Druck für Betroffene. Der Bedarf an gelegentlicher oder auch regelmäßiger Unterstützung ist dementsprechend sehr hoch.
Der Familienunterstützende Dienst (FUD) ermöglicht eine Auszeit für diese Familien durch verlässliche und kompetente Betreuung ihrer Kinder mit Behinderung über Stunden oder auch mehrere Tage. Zum Einsatz kommen erfahrene und fachkundige Mitarbeiter*innen, die für Kinder und Eltern zu vertrauten Bezugspersonen werden.
Im Vordergrund steht die Freizeitgestaltung der Menschen mit Behinderung. Die Einsätze beinhalten eine alters- und entwicklungsgemäße Gestaltung der FUD-Zeit. Die Familie und die zu begleitende Person bestimmen in Absprache mit dem/der ehrenamtlichen Mitarbeiter*in den zeitlichen Rahmen und die Gestaltung der Einsätze.
Merkmale des FUD:
Wie können Sie den FUD nutzen?
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen über das Büro der Offenen Hilfen mit dem Familienunterstützenden Dienst Kontakt auf.
2. Terminvereinbarung
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Beratung. Hier informieren wir Sie umfassend über unsere Angebote und Möglichkeiten der Finanzierung.
3. Vermittlung von Mitarbeiter*innen/ Unterstützungskräften
Wenn Sie sich entscheiden, den Familienunterstützenden Dienst wahrzunehmen, suchen wir in enger Absprache mit Ihnen eine Person aus unserem Team zur Unterstützung Ihrer Familie.
4. Kennenlern-Termin
Als nächster Schritt wird ein Treffen zwischen Ihnen und dem / der potenziellen Mitarbeiter*in vereinbart. Durch das Kennenlernen (im häuslichen Umfeld) können alle Beteiligten herausfinden, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Auf Wunsch begleitet eine Koordinationskraft das erste Treffen.
5. Start der Unterstützung
Wenn alles passt, kann die Unterstützung beginnen! Termine können Sie jetzt individuell vereinbaren, zum Beispiel Spaziergänge, Spielplatzbesuche, Ausflüge oder Betreuungen im Elternhaus.
6. Abrechnung
Die Abrechnung der erbrachten Stunden können wir mit Ihrer Bestätigung der erbrachten Leistungen (Einsatzbestätigung) direkt mit den jeweiligen Leistungsträgern durchführen. Die Abrechnung und Versicherung der Mitarbeitenden erfolgt über die Lebenshilfe.